Achtung ! Heckenschnitt ?

Grundsätzlich ist das Entfernen oder ein radikaler Rückschnitt von Hecken nicht in dem Zeitraum von Anfang März bis Ende September erlaubt, da es sich hierbei um die Brut- und Nistzeit der Vögel handelt. So wird es durch den § 39 Absatz 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. Erlaubt sind hingegen Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Zuwachses der Heckenpflanze dienen. 

 

Grünpflege


Wir sind Ansprechpartner für 

  • Privatpersonen  
  • Unternehmen 


sowie

  • Kommunen und Ämter 


Wir freuen uns, wenn Sie uns ihre Unterlagen zur freihändigen Vergabe / Direktvergabe oder zur beschränkten Ausschreibung im Vergabeverfahren
zusenden.

Was wir anbieten:



  • Unkrautentfernung  von Einfahrten, Gehwegen und Parkplätzen
  • Hochdruckreinigung von Einfahrten, Gehwegen und Parkplätzen 

      (siehe Steinpflege)

  • Bepflanzung von Kübeln
  • Bepflanzung von Beeten
  • Unkrautentfernung von bestehenden Beeten
  • Rück-/Pflegeschnitt von Gehölzen / Sträuchern
  • Heckenschnitt 
  • Düngen (Bio- oder Mineraldünger)
  • Erdverbesserung (je nach Bedarf füllen wir Beete mit Mutterboden oder Qualitätsblumenerde auf)
  • Abdecken mit Gehäckseltem (nach Verfügbarkeit), Rindenmulch oder Pinienerde
  • Rasen vertikutieren (inkl. Entsorgung)
  • Rasen inkl. Rasenkanten mähen (inkl. Entsorgung)
  • Sand fräsen