Achtung ! Heckenschnitt ?
Grundsätzlich ist das Entfernen oder ein radikaler Rückschnitt von Hecken nicht in dem Zeitraum von Anfang März bis Ende September erlaubt, da es sich hierbei um die Brut- und Nistzeit der Vögel handelt. So wird es durch den § 39 Absatz 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. Erlaubt sind hingegen Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Zuwachses der Heckenpflanze dienen.
Grünpflege
Wir sind Ansprechpartner für
- Privatpersonen
- Unternehmen
sowie
- Kommunen und Ämter
Wir freuen uns, wenn Sie uns ihre Unterlagen zur freihändigen Vergabe / Direktvergabe oder zur beschränkten Ausschreibung im Vergabeverfahren
zusenden.
Was wir anbieten:
- Unkrautentfernung von Einfahrten, Gehwegen und Parkplätzen
- Hochdruckreinigung von Einfahrten, Gehwegen und Parkplätzen
(siehe Steinpflege)
- Bepflanzung von Kübeln
- Bepflanzung von Beeten
- Unkrautentfernung von bestehenden Beeten
- Rück-/Pflegeschnitt von Gehölzen / Sträuchern
- Heckenschnitt
- Düngen (Bio- oder Mineraldünger)
- Erdverbesserung (je nach Bedarf füllen wir Beete mit Mutterboden oder Qualitätsblumenerde auf)
- Abdecken mit Gehäckseltem (nach Verfügbarkeit), Rindenmulch oder Pinienerde
- Rasen vertikutieren (inkl. Entsorgung)
- Rasen inkl. Rasenkanten mähen (inkl. Entsorgung)
- Sand fräsen