Achtung ! Heckenschnitt ?
Grundsätzlich ist das Entfernen oder ein radikaler Rückschnitt von Hecken nicht in dem Zeitraum von Anfang März bis Ende September erlaubt, da es sich hierbei um die Brut- und Nistzeit der Vögel handelt. So wird es durch den § 39 Absatz 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. Erlaubt sind hingegen Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Zuwachses der Heckenpflanze dienen.
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Gartenprojekte
Sie wünschen sich einen Wohlfühlgarten, indem Sie Gäste empfangen oder entspannen können ? Sie sind sich unsicher, welche Pflanzen sich an welcher Stelle eignen oder welcher Hausbaum in Frage kommt ? Sie haben schon Vorstellungen, wissen aber nicht wo Sie anfangen sollen oder wie Sie diese umsetzen können ? Ein Bauerngarten im Vintage-Stil, klare Strukturen oder vielleicht sogar ein Garten, der Vogel-und Insekten freundlich ist ?
Vielleicht fehlt Ihnen nur die Inspiration oder aber die Zeit ?
Pflanzenkunde und Erfahrung ist beim Anlegen und Bepflanzen wichtig. Dabei geht es nicht nur um den richtigen Standort für die Pflanzen, sondern auch wie der Garten oder die Grünanlage genutzt und gepflegt werden soll.
Mit unseren Ideen beraten wir Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot, das an Ihre Wünsche und Vorstellungen angepasst ist.